Versicherung Zweitwagen

Meldet ein Versicherungsnehmer ein zweites Fahrzeug an, erhält er hierfür günstigere Konditionen. Die sogenannte Zweitwagenregelung legt fest, dass bei der Neuanmeldung eines weiteren Fahrzeuges die Schadensfreiheitsklasse günstiger angesetzt wird, wenn für den Erstwagen bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Zweitwagenregelung

Das erste Fahrzeug muss mindestens in der Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft sein, damit man die Vorteile der Zweitwagenregelung nutzen kann. Denn dann wird das hinzugekommene Fahrzeug in die Schadenfreiheitsklasse 1/2 eingestuft. Dabei ist man bei der Wahl des Versicherers nicht auf einen festgelegt. Es ist möglich, dass Erst- und Zweitwagen bei verschiedenen Gesellschaften versichert sind. Für die Höherstufung der Schadensfreiheitsklasse gelten die gleichen Bedingungen wie beim Erstfahrzeug.

Für wen macht eine Zweitwagenversicherung Sinn?

Gerade Fahranfänger profitieren von dieser Regelung, wenn die Eltern oder Großeltern, aber auch andere Verwandte oder Bekannte sich bereit erklären, ein weiteres Fahrzeug über die Zweitwagenregelung anzumelden. Ansonsten werden für Führerscheinneulinge durch die Einstufung in die Schadensfreiheitsklasse 0 hohe Versicherungsbeiträge fällig. Aber auch wer einfach ein zweites Auto versichern möchte, kann von den Vorteilen profitieren.

Besondere Bedingungen der Zweitwagenregelung

Wer die besonderen Versicherungsbedingungen bei der Anmeldung eines Zweitwagens nutzt, muss allerdings folgendes beachten: Kommt es zwischen dem Erst- und dem Zweitwagen zu einem Unfall, dann ist die Haftpflichtversicherung nicht zur Schadensregulierung verpflichtet, ganz egal, wer welchen Wagen fuhr und wie und wo es zum Unfall gekommen ist. Auch wenn die Fahrzeuge bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften versichert sind, ist eine Regulierung nicht möglich, solange die Zweitwagenregelung greift. Diese Regelung gilt allerdings nur für Sachschäden. Bei Personenschäden reguliert die Versicherungsgesellschaft den entstandenen Schaden.

Partnerregelung für den Zweitwagen

Mit der Partnerregelung besteht die Möglichkeit, dass der Zweitwagen in die gleiche Schadensfreiheitsklasse eingestuft wird wie das Erstfahrzeug. Auf den ersten Blick die günstigste Variante. Bei genauem Hinsehen stellt sich oft heraus, dass die Versicherungsbeiträge dennoch höher liegen als beim Erstfahrzeug. Grund dafür ist, dass bei der Partnerregelung Rabatte für den Zweitwagen nicht gewährt werden. Darüber hinaus gilt diese Einstufung nur dann, wenn es sich um Ehepartner handelt und die Fahrzeuge bei der gleichen Versicherung versichert sind.

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