Deckungskarte online
Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr nutzen will, der braucht dafür eine amtliche Zulassung. Dafür müssen der Zulassungsbehörde des Bezirks bzw. des Landkreises verschiedene Unterlagen wie zum Beispiel Zulassungsbescheinigung, Führerschein und Personalausweis vorgelegt werden. Darüber hinaus muss der Fahrzeughalter auch den vorhandenen Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug belegen.
Bis zum Februar 2008 erfolgte dieser über die sogenannte Versicherungs-Doppelkarte auf der die gewählte Versicherungsgesellschaft im Voraus bestätigte, dass das Fahrzeug über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügt. Im März 2008 wurde dieses Verfahren auf die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung umgestellt. Damit wurde die Fahrzeugzulassung vereinfacht und die Vorlage der Doppelkarte entfiel. Mittlerweile sind alle Behörden auf die vollelektronische Verfahrensweise umgestellt.
Wie funktioniert die elektronische Versicherungsbestätigung?
Die Versicherungsgesellschaften melden bei einer gemeinschaftlichen Einrichtung aller Versicherer auf elektronischem Wege die Daten, die Zulassungsbehörden können diese dort online abrufen. Der Abruf erfolgt anhand einer eVB-Nummer, die sieben Stellen hat und als Zugangscode für die Zulassungsstelle gilt. Nach Angabe der Nummer werden die Daten übermittelt und bestätigt, dass das Kraftfahrzeug, das angemeldet werden soll, über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügt. Umgekehrt wird auch eine Beendigung des Versicherungsschutzes von den Versicherern an die Behörden übermittelt, die daraufhin das Fahrzeug zwangsabmeldet oder eine schon getätigte Abmeldung bestätigt.
Die Vorteile der elektronischen Versicherungsbestätigung
Die Einführung der eVB spart Zeit und Papier. Früher musste die Versicherungs-Doppelkarte dem Fahrzeughalter zugeschickt oder von ihm beim Versicherer oder Versicherungsvertreter abgeholt werden. Heute genügt ein Telefonanruf, bei dem die elektronische Versicherungsnummer durchgegeben wird, alternativ kann sie auch per Email oder sogar per SMS übergeben werden. Bei der Zulassung teilt man die elektronische Versicherungsnummer der Behörde mit, die die Daten dann elektronisch abruft. Dies verkürzt auch die Wartezeiten auf dem Amt, da die einzelnen Vorgänge schneller und mit weniger Papierkram bearbeitet werden.
Worauf man bei der elektronischen Versicherungsbestätigung achten muss
Vor allem dann, wenn man die Angaben telefonisch durchgibt, sollte man sich zum einen nachversichern, dass man die richtige Nummernfolge notiert hat, zum anderen sollte man darauf achten, dass die eigenen Angaben in der richtigen Schreibweise erfasst werden. Eventuelle Fehler bei Name oder Adresse werden sonst durch die elektronische Datenübermittlung auf die Zulassungsbescheinigung Teil II übertagen. Bei einer Verkehrskontrolle kann es zur Erteilung einer Geldstrafe führen, wenn die Angaben in Führerschein und Fahrzeugzulassung nicht übereinstimmen.



