KFZ Versicherungsklassen

Bei der Berechnung der Beitragshöhe für ein Fahrzeug werden drei verschiedene Punkte berücksichtigt: Zum einen die Typklasse, die abhängig vom Fahrzeugmodell ist, zum Anderen die Regionalklasse, die den Wohnort und die Hauptnutzungsregion des Fahrzeuges berücksichtig. Die Schadensfreiheitsklasse schließlich kennzeichnet das persönliche Unfallrisiko des einzelnen Fahrers durch den Schadenfreiheitsrabatt.
Die frühere Einteilung nach Leistung wurde abgelöst, um die Versicherungstarife individueller zu machen und sie mehr am Versicherungsrisiko des Einzelnen zu orientieren.

Die Kfz-Typklassen

Die Typklassen ändern sich mit der Unfallstatistik und werden jährlich neu berechnet. Passieren mit einem bestimmten Modell viele Unfälle, dann ist der Beitrag höher, als bei einem anderen Modell, mit dem laut Statistik nur wenige Versicherungsfälle entstehen. Jährlich wird auf Grund der Unfallstatistiken die Typklasse für jedes einzelne Modell neu berechnet. Mit ein Grund, warum sich die Versicherungsbeiträge von Jahr zu Jahr ändern können. Vereinfacht ausgedrückt ist die Versicherung für ein Fahrzeug umso billiger, je weniger Unfälle damit passieren, bzw. je geringfügiger die regulierten Schäden sind.

Schafft man sich nun ein Fahrzeug an, das in eine günstige Typklasse eingeordnet ist, kann man Versicherungsbeiträge sparen, eine Garantie dafür, dass der Tarif so günstig bleibt, gibt es allerdings nicht.

Kfz-Regionalklassen

Ein weiterer Faktor für die Berechnung des Versicherungstarifes ist der Standort des Halters, bzw. Versicherungsnehmers an. Die Unfallhäufigkeit ist regional unterschiedlich und auch die Schwere der Unfälle variiert von Region zu Region. Jedem Zulassungsbezirk wird dabei eine Regionalklasse zugeordnet. Auch diese Klassen können sich bei einer Aktualisierung ändern. Dieser Anteil an der Beitragsbestimmung ist relativ wenig steuerbar, außer man hat die Möglichkeit, sein Fahrzeug in einem günstigeren Zulassungsbezirk anzumelden.
Wichtig bei den beiden bis jetzt genannten Klassen ist, dass ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn die Versicherungsbeiträge dadurch ansteigen.

Die Schadensfreiheitsklasse

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bemisst sich nach den unfallfrei gefahrenen Jahren und bestimmt mit den Beitragssatz der Kfz-Haftpflichtversicherung oder der Vollkasko-Versicherung. In der Regel beginnt man mit der SF-Klasse 1, das heißt, man bezahlt 100% des Beitrages. Mit jedem unfallfrei gefahrenen Jahr sinkt der Beitrag um ca. 15%, muss eine Versicherung einen Schaden regulieren, steigt man in der SF-Klasse wieder auf, allerdings nicht nur um eine, sondern gleich um mehrere Klassen. Für Fahranfänger gelten spezielle Schadenfreiheitsklassen, die Beitragszahlung kann dann bis auf 230% ansteigen. Die Schadensfreiheitsklasse wird beim Versicherungswechsel erhalten und kann unter Umständen auch auf andere Personen übertragen werden.

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