Schadensfall
Wenn es zu einem Unfall kommt, dann reguliert die Kfz-Versicherung den Schaden. Je nachdem, welche Versicherungsart man gewählt hat, werden entweder nur Fremdschäden oder auch Schäden am eigenen Fahrzeug erstattet. Die Vorgehensweise bei einem Schadensfall ist jedoch immer identisch.
Reaktion an der Unfallstelle
Bei einem Unfall muss immer zuerst die Unfallstelle abgesichert werden und eventuelle Verletzte müssen versorgt werden. Ob man die Polizei holt, hängt in erster Linie vom Schadensumfang ab. Bei einem Bagatellschaden reguliert die Versicherung auch ohne die polizeiliche Aussage. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte man eine eigene Beweissammlung vornehmen. Am besten geht dies mit Fotos, sind Zeugen vorhanden, sollte deren Adresse aufgeschrieben werden. Allerdings sollten die Unfallbeteiligten auch darauf achten, dass der Verkehr so schnell wie möglich wieder fließen kann. Für die Schadensmeldung bei der Versicherung benötigt man verschiedene Angaben: Die amtlichen Kennzeichen sowie Namen und Anschriften der Unfallbeteiligten. Name der Versicherungsgesellschaft, Namen und Anschriften von Zeugen.
Am Unfallort selbst sollte man keinesfalls ein Schuldanerkenntnis leisten. Dies kann sich später nachteilig auf den Versicherungsschutz auswirken.
Meldung an die Versicherung
Der Schaden sollte am besten sofort, spätestens aber innerhalb einer Woche an den Kfz Versicherer gemeldet werden. Falls sich der Unfallgegner geweigert hat, seine Versicherung zu nennen, kann diese beim Zentralruf für Autoversicherungen erfragt werden. Unter der Nummer 0180 25 0 26 erhält man Auskunft über die Versicherung, die einem bestimmten amtlichen Kennzeichen zugeordnet ist.
Mit einer Reparatur-Übernahme-Kostenerklärung, die man bei der Werkstatt oder der gegnerischen Versicherung stellen kann, erreicht man, dass die Kosten für die Reparatur direkt übernommen werden, ohne dass man den Betrag vorschießen muss.
Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse
Wenn die Versicherung einen Unfall reguliert, dann hat das eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse und damit einen Anstieg der Versicherungsbeiträge zur Folge. Deshalb kann es ich bei Bagatellschäden lohnen, den Betrag selbst zu begleichen. Auf Nachfrage ermittelt die Versicherung, welche Variante günstiger ist. Da es oft nicht genau abzusehen ist, wie teuer ein Schaden wird, hat sich die Vorgehensweise bewährt, zuerst den Schaden der Versicherung zu melden und der Versicherungsgesellschaft innerhalb von 6 Monaten die Schadenssumme zurückzuerstatten.
Kündigungsmöglichkeit im Schadensfall
Nach einem Schadensfall ist es möglich, die Versicherung innerhalb der vertraglich festgelegten Fristen zu kündigen. Allerdings ist die Versicherung berechtigt, die Versicherungsprämie bis zum Ende des Versicherungsjahres einzubehalten. Der Versicherungsschutz dagegen erlischt mit dem Ende der Kündigungsfrist.



