Schutzbrief
Im Rahmen der Autoversicherung besteht bei vielen Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, sich mit einem Kfz-Schutzbrief zusätzlich abzusichern. Dadurch sind verschiedene Risiken versichert, die in der eigentlichen Kfz-Versicherung nicht enthalten sind.
Zusätzliche Leistungen des Schutzbriefes
Die Zusatzleistungen eines Schutzbriefes sind unter anderem Hilfeleistung bei Unfällen, Pannen, Diebstahl oder Totalschäden, Abschlepp- und Bergedienste, Reparaturen vor Ort oder die Übernahme für Übernachtungskosten. Darüber hinaus wird bei Bedarf ein Mietwagen gestellt, Ersatzteile oder auch Ersatzschlüssel werden besorgt und im Krankheitsfall wird ein Krankenrückholtransport gewährt.
Dies sind nur einige Beispiele aus dem großen Leistungskatalog des Schutzbriefes. Einheitliche Regelungen gibt es hier allerdings nicht, deswegen muss jedes Schutzbrief-Angebot genau unter die Lupe genommen werden.
Schutzbrief über Automobilverbände
Abgesehen vom Abschluss eines Schutzbriefes über die Kfz-Versicherung kann man sich auch über die Angebote der Automobilverbände absichern. Der Leistungsumfang und auch die Beitragshöhe variieren auch hier, so dass ein genauer Vergleich der Leistungen nötig ist.
Kriterien für den Schutzbrief
Darüber hinaus ist es auch wichtig, sich die eigenen Bedürfnisse deutlich zu machen und danach den Anbieter zu wählen. Wer nie in den Urlaub fliegt, der braucht keine Zusatzleistung wie zum Beispiel den Krankenrückholtransport aus dem Ausland. Weiterhin sollte man bereits beim Versicherungsvergleich darauf achten, dass manche Anbieter den Schutzbrief direkt in die Kfz-Versicherung integrieren. Also kann sich selbst dann, wenn ein Beitrag auf den ersten Blick etwas höher ist, der Vertragsabschluss rechnen, wenn ein Schutzbrief in die Versicherung integriert ist.
Grundbedingungen beim Versicherungsschutz
In der Regel sind Kfz-Schutzbriefe nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern gelten für den Versicherungsnehmer und zwar auch dann, wenn er mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs ist. Ausschlusskriterien, bei denen der Schutzbrief nicht greift, sind in den Versicherungsbedingungen aufgeführt und können variieren. Allen Versicherungsgesellschaften gemeinsam ist jedoch, dass der Versicherte erst dann einen Leistungsanspruch hat, wenn der Schadensfall mehr als 50km Luftlinie vom Wohnort stattfindet.
Manchmal verwechselt man den Schutzbrief mit der sogenannten Mobilitätsgarantie, die man zum Beispiel beim Kauf eines Neuwagens oder von einigen Vertragswerkstätten erhält. Diese Garantie umfasst längst nicht alle Leistungen, die der Schutzbrief bietet. Auch die Basisleistungen, die man bei einer Mitgliedschaft im Automobilclub erhält, weichen zumindest in ihrem Umfang vom Kfz-Schutzbrief ab.



