Versicherungstarife
Die Vielzahl der Versicherungsgesellschaften, die verschiedenen Grundbedingungen und jede Menge Varianten machen die Versicherungstarife zu einem fast undurchdringlichen Dschungel, in dem sich der Verbraucher manchmal nur schwer zurechtfindet. Wer klug wählt, kann im Vergleich jedoch leicht einige hundert Euro im Jahr sparen. Ein kostenloser Versicherungsvergleich und der damit verbundene Aufwand lohnen sich also auf jeden Fall.
Wie entsteht die Beitragshöhe?
Je nachdem, welches Fahrzeug man fährt und welche persönlichen Bedingungen ein Versicherungsnehmer mitbringt, variieren die Beitragshöhen nicht nur zwischen den unterschiedlichen Versicherern, sondern auch innerhalb einer einzigen Versicherungsgesellschaft. Dieses Verfahren wurde vor einigen Jahren entwickelt, um die Beitragsberechnung individueller zu gestalten. Die Versicherungsunternehmen nutzen zur Beitragsermittlung verschiedene Statistiken, die sie zum einen über die Unfallhäufigkeit eines bestimmten Modells informieren, zum anderen auch kennzeichnen, ob ein Versicherungsnehmer zu einer potentiellen Risikogruppe gilt, oder eher zu einer unfallschwachen Gruppe. So haben Frauen, Wenigfahrer und Neuwagenbesitzer statistisch gesehen weniger Unfälle als Fahranfänger und leistungsschwache Autos und Neuwägen sind weniger oft Unfallverursacher als leistungsstarke Gebrauchtwagen.
Zusammensetzung der Versicherungstarife
Auch wenn jeder Versicherer individuell rechnet, sind die Grundbestandteile eines Tarifes meist einheitlich. In der Regel setzt sich ein Tarif zusammen aus den Tarifbestimmungen, in denen Punkte wie Geltungsbereich, Schadensfreiheitsklasse oder Gewährung von Rabatten festgelegt sind; im Beitragsteil werden die Preise des Versicherers erläutert und im Typklassenverzeichnis ist für jedes einzelne Fahrzeugmodell eine entsprechende Klasse festgelegt, die Einfluss auf die Beitragshöhe hat.
Grundlagen der Versicherungstarife
Bei der Berechnung wird unterschieden zwischen objektiven und subjektiven Gefahrenmerkmalen: Alle Faktoren, die sich auf das Fahrzeug beziehen sind objektiv, weil sachbezogen. Darunter fallen neben der Typklasse auch die Verwendung, die Art des Fahrzeuges, das Alter und die Leistung. Demgegenüber stehen die subjektiven, personenbezogenen Gefahrenmerkmale. Dazu gehören Geschlecht, Alter, Beruf, Wohnort, jährliche Fahrleistung und die Fahrerfahrung, die am Schadenfreiheitsrabatt festgemacht wird.
Beitragsberechnung anhand von Tarifgruppen
Darüber hinaus wird jede Versicherung in eine bestimmte Tarifgruppe eingeordnet. In der Tarifgruppe A befinden sich die landwirtschaftlichen Unternehmen. Die Bedingungen dieser Tarifgruppe gelten nur für Fahrzeuge, die in der Kfz-Haftpflicht versichert sind. In die Tarifgruppe B fallen Behörden und deren Angestellte. Dieser Tarif ist auch als Beamtentarif oder Behördentarif bekannt. Familienangehörige, die noch zuhause wohnen, können diese Tarifgruppe ebenfalls in Anspruch nehmen. Als dritte Gruppe gibt es die Tarifgruppe N, in die alle Kraftfahrzeuge und Anhänger fallen, die kein Pkw sind.
Die Zugehörigkeit zu den Tarifgruppen A und B muss jeweils schriftlich nachgewiesen werden. Angehörige dieser Gruppen erhalten in der Regel Tarifvergünstigungen.



