Haftpflichtversicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Mindestversicherung für Kraftfahrzeuge, die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist. Schon bei der Zulassung eines Fahrzeuges muss ein Nachweis für die Kfz-Versicherung vorgelegt werden: Früher war dies die sogenannte Versicherungsdoppelkarte, seit 2008 dient dazu die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Nur wenn diese vorgelegt wird, erhält man für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung (Teil II) und die nötigen Nummernschilder.
Gesetzliche Grundlagen der Kfz-Haftpflichtversicherung
Gesetzliche Grundlage ist das Pflichtversicherungsgesetz, das dafür sorgt, dass ein Verkehrsopfer seine Ansprüche auf Schadensersatz erfolgreich durchsetzen kann. Gerade bei Personenschäden können Kosten in Millionenhöhe entstehen, die der Unfallverursacher privat niemals begleichen könnte. Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung deckt jeder Verkehrsteilnehmer das Risiko von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch ein Fahrzeug im Straßenverkehr entstehen können.
Geltungsbereich und Deckungssummen
Wer eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abschließt, der genießt damit Versicherungsschutz in ganz Europa. Im Ausland wird dieser Versicherungsschutz durch die Grüne Karte, die offiziell „Internationale Versicherungskarte“ heißt, belegt. Damit betätigt der der Versicherer das Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen, die in dem Land vorgeschrieben sind, in dem der Schaden entstand, allerdings nicht über die vertraglich vereinbarten Deckungssummen hinaus.
In Deutschland sind die Mindestdeckungssummen für Personenschäden mit 2,5 Millionen Euro, für Sachschäden mit 500.000 € und für Vermögensschäden mit 50.000 € angegeben. Die Summen gelten jeweils je Schadensfall. In anderen Ländern können diese Deckungssummen abweichen. Die Annahme des Antrags auf Regulierung darf vom Versicherer, außer in wenigen Ausnahmefällen, nicht abgelehnt werden.
Deckungsumfang der Kfz-Versicherung
Wer einen Schaden im Straßenverkehr verursacht, unterliegt der sogenannten Schadenersatzpflicht. Diese übernimmt im Falle eines Unfallschadens im Straßenverkehr der Versicherer. Beglichen werden Sach-, Personen- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Mindestdeckungssummen. Im Leistungsumfang der Versicherungsgesellschaft ist die Prüfung der Haftungsfrage vorhanden, bei der geklärt wird, ob die Ansprüche des Geschädigten rechtmäßig sind. Wenn ja, dann reguliert die Versicherung den Schaden, wenn nicht, dann geht die Versicherung den Klageweg und wehrt die unberechtigten Ansprüche ab. Dem Versicherungsnehmer entstehen dadurch keine Kosten.
Wenn die Versicherung den Schaden abgewickelt hat, wird dem Versicherten das Ergebnis und auch die Höhe des regulierten Schadens mitgeteilt. Der Versicherte hat dann sechs Monate Zeit, den Schaden selbst zu regulieren und umgeht damit eine Erhöhung der Versicherungsbeiträge durch die Anhebung des Schadensfreiheitsrabattes im folgenden Kalenderjahr.



