Vollkaskoversicherung

Wer einen Neuwagen fährt, der möchte sein Fahrzeug besonders gut versichert wissen. Mit der Vollkaskoversicherung für Kraftfahrzeuge werden nicht nur die Schäden an anderen Verkehrsteilnehmern, sondern auch die am eigenen Fahrzeug reguliert.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung stellt eine Ergänzung zur Haftpflichtversicherung dar, sie ist eine freiwillige Erweiterung, die vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist. Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden, werden reguliert, darüber hinaus erstattet die Versicherung im Rahmen der Versicherungsvereinbarungen auch Schäden, die bei einem verursachten Unfall am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Das macht bei einem Neuwagen durchaus Sinn. Die Grundbedingungen der Kfz-Haftpflichtversicherungen gelten auch hier, besonders was Geltungsbereich und Deckungssummen angeht.

Deckungsumfang der Vollkaskoversicherung

Mit einer Vollkaskoversicherung wählt man den größtmöglichen Versicherungsschutz im Bereich Straßenverkehr. Im Deckungsumfang enthalten sind in der Regel Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Unwetter entstanden sind; weiterhin sind Glasbruch, Diebstahl, Brand und Wildunfälle mitversichert. Zusätzlich zahlt die Vollkaskoversicherung bei Unfällen mit Fahrerflucht des Unfallverursachers, bei Unfällen mit Totalschäden und bei Schäden durch Vandalismus. Bei Unfällen mit Totalschäden ist zu berücksichtigen, dass hier nicht der Neuwert des Fahrzeuges, sondern lediglich der Wiederbeschaffungswert erstattet wird. Die Leistungen, die bereits in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten sind, greifen selbstverständlich auch dann, wenn ein Fahrzeug mit einer Vollkaskoversicherung abgesichert ist.
Der Leistungsumfang der einzelnen Versicherungsgesellschaften kann in geringem Umfang variieren. Ein gründlicher Vergleich der Versicherungsbedingungen verschiedener Gesellschaften zum Beispiel mit einem Kfz-Versicherungsrechner sollte vor einem Abschluss selbstverständlich sein.

Beitragshöhe der Vollkaskoversicherung

Die Höhe der Beiträge, die für eine Vollkaskoversicherung fällig werden, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen variieren die Beiträge unter den Versicherungsgesellschaften, zum anderen kann man durch eine Selbstbeteiligung die Beitragshöhe der Vollkaskoversicherung steuern. Selbstbeteiligungen werden in verschiedenen Höhen angeboten, in der Regel liegen die Staffelungen bei 0, 150, 300, 500 und 1.000 € je Schadensfall, können aber bei den einzelnen Versicherern auch abweichend geregelt sein. Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger ist natürlich der jährliche Versicherungsbeitrag. Allerdings sollte man gut überlegen, in welcher Höhe man eine Selbstbeteiligung im Ernstfall leisten kann und ob sich dies insgesamt rechnet.

Mit einer Kfz-Vollkaskoversicherung hat man einen Rundumschutz für im Falle eines Unfalls im Straßenverkehr. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Versicherung die Schadensregulierung verweigert. Entstand ein Schaden zum Beispiel durch grobe Fahrlässigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder durch ein Fahrzeug, das nicht verkehrssicher war, dann muss die Versicherung nicht für den entstandenen Schaden aufkommen.

Nach einem Unfall richtig handeln
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden ist es von größter Wichtigkeit, Ruhe zu bewahren. Als erstes müssen Verletzte versorgt und der Rettungsdienst informiert werden. mehr...
Die passende Versicherung finden
Durch unseren Versicherungsvergleich finden Sie in 5 Minuten Ihre ideale Kfz Versicherung. Wir vergleichen für Sie alle Top Anbieter – unabhängig und zuverlässig. mehr...
Welche Angebote gibt es?
Wir stellen Ihnen die Top Versicherer vor. Lesen Sie, wer Berater vor Ort, günstige Beitragssätze und Direktversicherungen anbietet – von A wie Axa bis Z wie Zurich. mehr...