AXA
Die AXA Konzern AG kann auf eine lange Firmengeschichte zurückblicken. Bereits seit 1839 ist das Unternehmen im Geschäft und bietet Versicherungen und Vorsorgeleistungen in verschiedenen Bereichen an.
Für Kraftfahrzeuge stellt die AXA zwei Tarife zur Verfügung: Der Tarif „Kraftfahrt“ bietet den vollen Rundumschutz, um sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen und bei einem Unfall optimal abgesichert zu sein. Mit „Kraftfahrt Alternativ“ erhält man einen preisbewussten Basis-Schutz. Optionale Bausteine ergänzen die Tarife um besondere Zusatzleistungen. Beide Tarife werden sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kasko- und Teilkasko-Versicherung umgesetzt.
Im Komfort-Tarif „Kraftfahrt“ kann sich der Versicherungsnehmer auf eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro verlassen, darüber hinaus sorgt ein Rabatt-Retter ab SFK 25 für langfristig stabile Beiträge. Für Auslandsreisen innerhalb von Europa ist eine Schadensersatzversicherung im Tarif enthalten. Auch „Kraftfahrt Alternativ“ bringt die übliche Deckungssumme von 100 Millionen Euro mit, zusätzlich eine Mallorca-Police, die Schäden an Leihwägen im Ausland reguliert und zahlreiche Schutzbriefleistungen, die ab einer Entfernung von 50km Luftlinie vom Wohnort aus in Anspruch genommen werden können. Für diesen Tarif wird der Baustein Spezial angeboten, der das Fahrzeug zusätzlich bei Schäden an Karosserie und Lack absichert. Der Baustein beinhaltet beispielsweise einen Hol- und Bring-Service, ein kostenloses Ersatzfahrzeug sowie eine Außen- und Innenreinigung nach der erfolgten Reparatur. Ähnliche Leistungen bietet der Baustein mobil plus, der den Tarif „Kraftfahrt“ ergänzt. Alternativ kann an dieser Stelle auch der Tarif Joker plus gewählt werden, der den Rabattschutz erweitert und die Schadensfreiheitsklasse sichert.
In allen Tarifen sind diverse Schutzbriefleistungen enthalten, die im Falle eines Schadens in Anspruch genommen werden können. Dabei ist zu beachten, dass diese Leistungen für den Tarif „Kraftfahrt Alternativ“ erst dann abgerufen werden können, wenn der Schaden in 50km Luftlinie vom Wohnort entfernt aufgetreten ist. Übernommen werden im Rahmen der Leistungsvereinbarungen zum Beispiel die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft nach einem Unfall oder einer Panne, Abschlepp- und Bergedienste, Übernachtungskosten und im Falle der Erkrankung im Urlaub Krankenrücktransport und Kinderrückholung. Der Schutzbrief gilt innerhalb von Europa.



